Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich spezialisiert auf die gesamte Abwicklung von Verkehrsunfällen gegenüber den jeweiligen Versicherungsgesellschaften und Reparaturfirmen. Dabei umfasst die Schadensregulierung nicht nur die materiellen Schäden (wie Reparaturkosten, wirtschaftliche Totalschäden, Abschleppkosten, Standgebühren, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigungen, Ab – und Anmeldekosten etc.), sondern auch die immateriellen Schäden (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Lohnausfall, Rentenschäden etc.).
Zudem vertrete ich meine Mandanten bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Trunkenheitsfahrten etc.), Verkehrsstraftaten (z.B. Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs etc.) sowie in Verkehrsverwaltungsrechtsangelegenheiten (z.B. Fahrtenbuchauflage, Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis etc.).
Ebenfalls bin ich stellvertretendes Mitglied im Fachausschuss Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.
In Verbindung mit dem Verkehrsrecht ergeben sich meist auch sozialrechtliche Fragen gegenüber den Sozialversicherungsträgern, wie z. B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft. Erfasst werden hiervon insbesondere:
Auch hierauf erstreckt sich meine Beratung, Vertretung sowie Prozessvertretung vor den Sozialgerichten.
Zudem bin ich im Versicherungsrecht tätig. Hierzu gehören unter anderem:
Kanzlei Stephan Niehaus
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Notar
Denekamper Str. 4 (1. OG)
48529 Nordhorn
T: 0 59 21 81 19 59 0
F: 0 59 21 81 19 59 9