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Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Betriebsräte/Personalräte im gesamten individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen, sonstigen arbeitsrechtlichen Zusatzvereinbarungen (wie z. B. Dienstwagenvereinbarungen, Provisionsvereinbarungen, Gratifikationen, Fortbildungen, Wettbewerbsverbote etc.), Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, Sozialplänen und Interessenausgleichen
  • Abmahnung, Änderungskündigung sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Aufhebungsvertrag und Auflösungsvertrag sowie dazugehöriger Abfindung
  • Durchsetzung von Lohnansprüchen, Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, Sonderzahlungen), Eingruppierungen, Überstundenvergütung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Annahmeverzugslohn (gerade während der Freistellung)
  • Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung
  • Urlaub sowie Urlaubsabgeltung
  • Teilzeit und befristete Arbeitsverträge
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerhaftung
  • Zwischenzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Arbeitspapiere etc.
  • betriebliche Altersversorgung
  • arbeitsrechtlicher Datenschutz
  • Betriebs- und Unternehmensänderungen, Sanierungen und Umstrukturierungen
  • Mitbestimmungs-, Unterrichtungs-, Anhörungs-, Beratungs- sowie Zustimmungsverweigerungsrechte des Betriebsrats/Personalrats
  • und weitere arbeitsrechtliche Fragen

Bei der Interessenwahrnehmung vertrete ich meine Mandanten direkt gegenüber der gegnerischen Partei, vor allen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht, in Mediationsverfahren sowie Einigungsstellen.

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