Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Betriebsräte/Personalräte im gesamten individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.
Hierzu gehören insbesondere:
Bei der Interessenwahrnehmung vertrete ich meine Mandanten direkt gegenüber der gegnerischen Partei, vor allen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht, in Mediationsverfahren sowie Einigungsstellen.
In Verbindung mit dem Arbeitsrecht ergeben sich meist auch sozialrechtliche Fragen gegenüber Sozialversicherungsträgern, wie z. B. die Agentur für Arbeit, Jobcenter, Berufsgenossenschaft, Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenversicherung. Erfasst werden hiervon insbesondere:
Auch hierauf erstreckt sich meine Beratung, Vertretung sowie die Prozessvertretung vor den Sozialgerichten.
Kanzlei Stephan Niehaus
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Notar
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