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Arzthaftpflichtrecht

Im Arzthaftpflichtrecht vertrete ich als Anwalt sowohl Patienten als auch Ärzte und Praxen. Hierbei geht es insbesondere um die Haftung aus Behandlungs-
und/oder Aufklärungsfehlern.

Dabei helfe ich meinen Mandanten bei der effektiven Durchsetzung ihrer materiellen und immateriellen Schäden, wie z. B.

  • Schmerzensgeld,
  • Haushaltsführungsschaden,
  • Behandlungskosten,
  • Rentenschäden / Lohnschäden etc.
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