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Newsletter Mai 2025

Sehr geehrte Leserin,

sehr geehrter Leser,

sehr geehrte Mandantin,

sehr geehrter Mandant,

zunächst einmal will ich in persönlicher Angelegenheit mitteilen, dass ich erneut zum stellvertretendes Mitglied des Fachausschusses Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer Oldenburg gewählt wurde. Der Fachausschuss Verkehrsrecht nimmt unterschiedliche Aufgaben wahr. Er erstellt Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und anderen rechtlichen Regelungen, die die anwaltliche Berufsausübung betreffen, und geben diese an die Kammer weiter; er prüft Anträge auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung und berät die Kammer bei der Entscheidung über diese Anträge; er beantwortet Anfragen der Kammer oder anderen Rechtsanwälten zu berufsrechtlichen Fragen und erarbeitet Empfehlungen für die Kammer; er vertritt die Interessen des anwaltlichen Fachgebiets Verkehrsrecht gegenüber anderen Institutionen, wie z. B. Gerichten oder Behörden; ebenfalls führt er Fachgespräche mit Anwälten, die eine Fachanwaltsbezeichnung beantragen, um ihre Kenntnisse und Erfahrungen zu überprüfen.  

Darüber hinaus beschäftigt sich der heutige Newsletter wieder erneut mit Entscheidungen der Gerichte, die im Mai 2025 veröffentlicht und diskutiert wurden. Bei Rückfragen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung.

Gliederung:

§ 1 Arbeitsrecht

1. Arbeitszeitbetrug – Ersatz von Detektivkosten,

LAG Köln, Urt. v. 11.02.2025 – 7 Sa 635/23

2. Kein Anspruch auf Entgeltabrechnung in Papierform,

BAG, Urt. v. 28.01.2025 – 9 AZR 48/24

3. Erfordernis der positiven Kenntnis eines Leistenden von der Nichtschuld i. R. d. Rückzahlung überzahlter Vergütung,

LAG Niedersachsen, Beschl. V. 18.03.2025 – 4 SLa 755/24

4. Keine Erstattung von Studienkosten bei Ablehnung des Beschäftigungsangebots,

LAG Mecklenburg Vorpommern, Urt. v. 25.02.2025 – 5 SLa 194/24

5. Alkoholverbot an Bord eines Schiffes stellt grundsätzlich keinen Bereitschaftsdienst dar,

ArbG Hamburg, Urt. v. 11.04.2025 – See 1 Ca 180/23

6. Anforderungen an die Übertragung einer Kryptowährung zur Erfüllung von Provisionsansprüchen,

BAG, Urt. v. 16.04.2025 – 10 AZR 80/24

7. Wettbewerbsverbot – Berechnung der Karenzentschädigung,

BAG, Urt. v. 27.03.2025 – 8 AZR 63/24

8. Pflicht von Beamten zur Überprüfung der Richtigkeit von Besoldungsmitteilungen und zur Anzeige von Überzahlungen,

BVerwG, Urt. v. 05.12.2024 – 2 C 3.24

§ 2 Verkehrsrecht / Versicherungsrecht

1. Zur Darlegungslast des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung,

BGH, Urt. v. 28.01.2025 – VI ZR 300/24

2. Kaskoversicherung – Grob fahrlässiges Einfahren in eine Tiefgarage,

OLG Brandenburg, Urt. v. 12.12.2024 – 12 U 42/24

3. Keine versicherte Überschwemmung durch Aufstauen von Niederschlagswasser in einem Lichtschacht,

OLG Frankfurt a. M., Beschl. V. 13.01.2025 – 12 U 30/24

4. Unfallversicherung – Hinweis auf Frist zur ärztlichen Feststellung,

OLG Braunschweig, Urt. v. 12.02.2025 – 11 U 11/23

§ 3 Notariat

1. AGB-rechtliche Kontrolle einer Bauträgervollmacht; Anspruch des Bauträgers gegen den Erwerber auf Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung,

KG, Urt. v. 23.04.2025 – 21 U 156/23

2. Nachweis der ordnungsgemäßen Ladung aller Gesellschafter; Dokumente, die der Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels beizufügen sind,

KG, Beschluss v. 20.02.2025 – 22 W 4/25

§ 1 Arbeitsrecht

1. Arbeitszeitbetrug – Ersatz von Detektivkosten,

LAG Köln, Urt. v. 11.02.2025 – 7 Sa 635/23

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer den Ersatz notwendiger Detektivkosten verlangen kann, wenn sich bei der Überwachung der Verdacht auf Arbeitszeitverstöße durch den Arbeitnehmer bestätigt, die eine fristlose Kündigung nach sich gezogen haben.

2. Kein Anspruch auf Entgeltabrechnung in Papierform,

BAG, Urt. v. 28.01.2025 – 9 AZR 48/24

Das Bundesarbeitsgericht entschied im Januar 2025, dass es keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstellung der Entgeltabrechnung in Papierform gibt. Der Arbeitgeber genüge mit der Bereitstellung der Entgeltabrechnung passwortgeschützt in elektronischer Form über ein Onlineportal seinen Pflichten auch dann, wenn der Arbeitnehmer hierzu keine Einwilligung gegeben habe. Die Textform des § 108 Abs. 1 GewO sei damit gewahrt.  

3. Erfordernis der positiven Kenntnis eines Leistenden von der Nichtschuld i. R. d. Rückzahlung überzahlter Vergütung,

LAG Niedersachsen, Beschl. V. 18.03.2025 – 4 SLa 755/24

Häufig kommt es vor, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer „aus Versehen“ mehr auszahlen als vertraglich geschuldet ist oder z. B. bei Doppelzahlungen. Der Arbeitgeber fordert dann den unberechtigten Teil der Überweisung vom Arbeitnehmer zurück. Dieser erhebt dann meist den Einwand nach § 814 BGB. Nach § 814 Alt. 1 BGB kann das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. Im zu entscheidenden Fall hatte jedoch nicht der Geschäftsführer bzw. der Arbeitgeber sondern eine Mitarbeiterin in der Buchhaltung die Abrechnung und Überweisung vorgenommen. Das LAG Niedersachsen verneinte daraufhin den Einwand der § 814 BGB. Das Erfordernis der positiven Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld i. S. v. § 814 BGB kann nicht durch die Zurechnung des Wissens anderer entsprechend § 166 Abs. 1 BGB ersetzt werden. Der Arbeitgeber musste sich daher das Wissen der tätigenden Mitarbeiterin nicht zurechnen lassen.

4. Keine Erstattung von Studienkosten bei Ablehnung des Beschäftigungsangebots,

LAG Mecklenburg Vorpommern, Urt. v. 25.02.2025 – 5 SLa 194/24

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der Studiengebühren zu erstatten sind, wenn ein nach Abschluss des Studiums angebotenes Anstellungsverhältnis nicht angetreten wird, benachteiligt die geförderte Studentin unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn praktisch relevante Fallkonstellationen, in denen die Gründe für die Ablehnung des Beschäftigungsangebots nicht in ihrer Verantwortungssphäre liegen, von der Rückzahlungspflicht nicht ausgenommen sind.

5. Alkoholverbot an Bord eines Schiffes stellt grundsätzlich keinen Bereitschaftsdienst dar,

ArbG Hamburg, Urt. v. 11.04.2025 – See 1 Ca 180/23

Ein Alkohol- und Drogenverbot an Bord eines Schiffes auch während der dienstfreien Zeit, um im Notfall die Einhaltung aller erteilten Anweisungen sicherzustellen, stellt keinen vergütungspflichtigen Bereitschaftsdienst dar.

Die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft eines Besatzungsmitglieds führt nur dann zum Vorliegen von Bereitschaftsdienst, wenn das Besatzungsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit jederzeit mit der Aufnahme seiner Tätigkeit rechnen muss. Dies ist nicht der Fall, wenn das Besatzungsmitglied nur für die Notfälle einsatzbereit sein muss.

6. Anforderungen an die Übertragung einer Kryptowährung zur Erfüllung von Provisionsansprüchen,

BAG, Urt. v. 16.04.2025 – 10 AZR 80/24

Die Übertragung der sog. Kryptowährung Ether (ETH) zur Erfüllung von Provisionsansprüchen des Arbeitnehmers kann, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liegt, grundsätzlich als Sachbezug i. S. v. § 107 Abs. 2 S. 1 GewO vereinbart werden. Der unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss dem Arbeitnehmer aber in Geld ausgezahlt werden.

7. Wettbewerbsverbot – Berechnung der Karenzentschädigung,

BAG, Urt. v. 27.03.2025 – 8 AZR 63/24

In die Rechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das gilt jedoch nicht, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind.

8. Pflicht von Beamten zur Überprüfung der Richtigkeit von Besoldungsmitteilungen und zur Anzeige von Überzahlungen,

BVerwG, Urt. v. 05.12.2024 – 2 C 3.24

Beamte sind aufgrund des beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses verpflichtet, Besoldungsmitteilungen bei wesentlichen Änderungen der dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dem Dienstherrn Überzahlungen anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese Prüf- und Anzeigepflichten ist nur bei Vorsatz disziplinarwürdig.

§ 2 Verkehrsrecht / Versicherungsrecht

1. Zur Darlegungslast des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung,

BGH, Urt. v. 28.01.2025 – VI ZR 300/24

Unter fiktiver Abrechnung versteht man, dass der Geschädigten die aus dem Gutachten ergebenden Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer verlangt ohne dass eine Reparatur erfolgt. Der Bundesgerichtshof musste sich nun mit der Frage der Darlegungslast des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung beschäftigen. Der BGH entschied wie folgt: Bei fiktiver Schadensabrechnung ist der objektiv zur Herstellung erforderliche Betrag (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB) ohne Bezug zu tatsächlich getätigten Aufwendungen zu ermitteln. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, zu den von ihm tatsächlich veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsmaßnahmen konkret vorzutragen.

2. Kaskoversicherung – Grob fahrlässiges Einfahren in eine Tiefgarage,

OLG Brandenburg, Urt. v. 12.12.2024 – 12 U 42/24

Wer mit einem Transporter in eine Tiefgarage einfährt, die nach ihrer Beschilderung für Fahrzeuge dieser Höhe nicht zugelassen ist, ohne sich über die Höhe seines Wagens zu informieren, führt einen Schaden auch dann grob fahrlässig herbei, wenn ihm dort eine Abstellzone von dem Vermieter zugewiesen worden ist.

Die quotale Kürzung seiner Ansprüche beträgt in einem solchen Fall 1/3.

3. Keine versicherte Überschwemmung durch Aufstauen von Niederschlagswasser in einem Lichtschacht,

OLG Frankfurt a. M., Beschl. V. 13.01.2025 – 12 U 30/24

Die Anstauung von Wassermassen auf Flachdächern, Terrassen, Balkonen oder in Lichtschächten aufgrund mangelnder Entwässerung unterfällt in der Regel nicht dem Versicherungsschutz für Überschwemmungen in der Elementarschadenversicherung. Es fehlt in diesen Fällen an einer Überflutung von Grund und Boden.

4. Unfallversicherung – Hinweis auf Frist zur ärztlichen Feststellung,

OLG Braunschweig, Urt. v. 12.02.2025 – 11 U 11/23

Bei Unfällen können Versicherte Ansprüche aus einer Unfallversicherung haben. Häufig ein Invaliditätsschaden in Betracht. In diesem Fall zahlt die Versicherung eine Schadensersatzleistung in nicht unerheblichen Umfang. Zu beachten sind jedoch Fristen. Werden diese missachtet, ist der Anspruch ausgeschlossen. Häufige Fristen bestehen hinsichtlich der Invaliditätsmeldung, des Eintritt der Invalidität und der ärztlichen Feststellung der Invalidität. Bezüglich der ärztlichen Feststellung hat das OLG Braunschweig nunmehr wie folgt entschieden: Eine ausreichende Belehrung gem. § 186 Satz 1 VVG über die einzuhaltenden Fristen erfordert keinen zusätzlichen Hinweis darauf, dass der Versicherte seinen Anspruch bei Fristversäumung verliert.

§ 3 Notariat

1. AGB-rechtliche Kontrolle einer Bauträgervollmacht; Anspruch des Bauträgers gegen den Erwerber auf Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung,

KG, Urt. v. 23.04.2025 – 21 U 156/23

1. Sehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages eine Vollmacht des Erwerbers an den Bauträger zur Änderung der Teilungserklärung vor, so ist diese nur wirksam, wenn sie die folgenden Beschränkungen einhält:

– Das Sondereigentum und etwaige Sondernutzungsrechte des Erwerbers müssen unangetastet bleiben.

– Das zur Benutzung des Sondereigentums erforderliche Gemeinschaftseigentum darf nicht mehr als unwesentlich beeinträchtigt werden.

– Dem Erwerber dürfen keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt werden.

– Die Zweckbestimmungen der Sondereigentumsrechte an dem Grundstück dürfen nicht mehr als unwesentlich geändert werden.

2. Darüber hinaus muss nicht geregelt werden, dass die Vollmacht nur aus „triftigem Grund“ verwendet werden darf, geschweige denn, dass solche Gründe im Einzelnen aufgelistet werden müssten.

3. Verfügt ein Bauträger nicht über eine Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung, steht ihm aus dem Bauträgervertrag in Verbindung mit § 242 BGB gegen den Erwerber jedenfalls ein Anspruch auf Zustimmung zu derartigen Änderungen zu, solange sie die unter 1. Aufgeführten Grenzen einhalten.

4. Im Einzelfall kann der Änderungsanspruch des Bauträgers über die unter 1. Aufgeführten Grenzen hinausgehen.

2. Nachweis der ordnungsgemäßen Ladung aller Gesellschafter; Dokumente, die der Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels beizufügen sind,

KG, Beschluss v. 20.02.2025 – 22 W 4/25

Nehmen an der Gesellschafterversammlung einer GmbH nicht alle Gesellschafter teil, ist gegenüber dem Registergericht darzulegen und durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen, dass die nichterschienenen Gesellschafter ordnungsgemäß geladen worden sind. Die Erklärung in der Gesellschafterversammlung, dass alle Gesellschafter ordnungsgemäß geladen worden sind, reicht nicht.  

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Niehaus

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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