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Newsletter November 2025

Sehr geehrte Leserin,

sehr geehrter Leser,

das Jahresende naht. Für Juristen beginnt damit die Fristen- und Verjährungskontrolle. Unabhängig davon sollte man jedoch auch die Adventzeit einigermaßen genießen und vor allem entspannen. Um auf den neusten Stand der Rechtsprechung zu bleiben, hier einige der zuletzt veröffentlichten Entscheidungen. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.  

Gliederung:  

§ 1 Arbeitsrecht

1. Wahlberechtigung in mehreren Betrieben bei tatsächlicher Eingliederung,

BAG, Beschluss v. 22.05.2025 – 7 ABR 28/24

2. Sachlicher Grund für eine Differenzierung bei der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie,

LAG Köln, Urt. v. 20.08.2025 – 4 SLa 147/25

3. Regelvermutung im Rahmen eines Anspruchs auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung,

BAG, Urt. v. 23.10.2025 – 8 AZR 300/24

4. Für die Beschäftigtenzahl nach § 23 Abs. 1 KSchG sind grundsätzlich nur Betriebsangehörige im Inland zu berücksichtigen,

LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 02.09.2025 – 4 SLa 200/24

5. Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis,

BAG, Urt. v. 30.10.2025 – 2 AZR 160/24

6. Wettbewerbsverbot – Berechnung der Karenzentschädigung – virtuelle Aktienoptionen,

BAG, Urt. v. 27.03.2025 – 8 AZR 63/24

§ 2 Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

1. Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall,

OLG brandenburg, Urt. v. 17.07.2025 – 12 U 33/24

2. Kein versicherter Unfall bei Platzen eines Reifens (Kaskoversicherung),

OLG Dresden, Beschl. V. 11.06.2025 – 4 U 88/25

3. Voraussetzungen eines Rückstau-, Hagel- oder Leitungswasserschadens,

LG Karlsruhe, Urt. v. 13.05.2025 – 8 O 349/21

4. Rotlichtverstoß nach Überfahren der Haltelinie bei Grün,

BayObLG, Beschl. V. 07.07.2025 – 201 ObOWi 407/25

§ 3 Notariat

1. Kostentragungspflicht für Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten umfasst im Zweifel die Beseitigung anfänglicher Mängel,

BGH, Urt. v. 23.05.2025 – V ZR 36/24

2. Genehmigungspflicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz bei Erbteilskaufverträgen,

BGH, Beschluss v. 09.05.2025 – BLw 2/24

§ 1 Arbeitsrecht

1. Wahlberechtigung in mehreren Betrieben bei tatsächlicher Eingliederung,

BAG, Beschluss v. 22.05.2025 – 7 ABR 28/24

Ist ein Arbeitnehmer in die Organisation mehrerer Betriebe seines Arbeitgebers tatsächlich eingegliedert, ist er in diesen bei der Wahl des Betriebsrats jeweils wahlberechtigt. Das gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer betriebsbedingten Matrix-Struktur.

2. Sachlicher Grund für eine Differenzierung bei der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie,

LAG Köln, Urt. v. 20.08.2025 – 4 SLa 147/25

Wird die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie durch die Krankenkasse für Mitarbeiter im ambulanten Pflegebereich gem. §§ 132, 132a SGB V refinanziert, für Mitarbeiter in der außerklinischen Intensivpflege gem. § 132 I SGB V hingegen nicht, so ist die Differenzierung zwischen beiden Mitarbeitergruppen bei der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie durch den Arbeitgeber aus sachlichen Gründen gerechtfertigt.

3. Regelvermutung im Rahmen eines Anspruchs auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung,

BAG, Urt. v. 23.10.2025 – 8 AZR 300/24

Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann der Arbeitgeber die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat. Dies gibt die Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Union vor.

4. Für die Beschäftigtenzahl nach § 23 Abs. 1 KSchG sind grundsätzlich nur Betriebsangehörige im Inland zu berücksichtigen,

LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 02.09.2025 – 4 SLa 200/24

Für die Beschäftigtenzahl nach § 23 Abs. 1 KSchG ist regelmäßig nur auf Betriebsangehörige im Inland abzustellen. Im Fall wurde ein Einzelarbeitsverhältnis nach mehreren örtlichen Geschäftszweigverkleinerungen (allseits bewusst) mit deutschem Vertragsstatut an ein ausländisches Partnerunternehmen abgegeben, für das sich ersichtlich keine Betriebsvoraussetzungen zum deutschen Kündigungsschutz mehr ergeben konnten; jedenfalls in solcher Konstellation fehlen besondere Schutzgesichtspunkte um Abweichungen vom Inlandsbezug des § 23 Abs. 1 KSchG anzunehmen.

5. Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis,

BAG, Urt. v. 30.10.2025 – 2 AZR 160/24

Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem Arbeitsverhältnis i. S. v. § 15 Abs. 3 TzBfG gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen.

6. Wettbewerbsverbot – Berechnung der Karenzentschädigung – virtuelle Aktienoptionen,

BAG, Urt. v. 27.03.2025 – 8 AZR 63/24

In die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind.

§ 2 Verkehrsrecht, Versicherungsrecht  

1. Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall,

OLG brandenburg, Urt. v. 17.07.2025 – 12 U 33/24

Ein Feststellungsantrag ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der Gegner den Anspruchssteller hinsichtlich des betreffenden Anspruchs so gestellt hat, als ob er eine gerichtliche Feststellung erwirkt hätte.

Zur Darlegung eines Haushaltsführungsschadens hat der Geschädigte im Einzelnen vorzutragen, welche Tätigkeit er im Haushalt vor dem Unfallereignis verrichtet hat und infolge des Unfalls aber überhaupt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben und nicht anderweitig (zumutbar) ausgleichen kann.

Beinhalten Unfallschäden eine besonders komplizierte Fraktur, die nicht vollständig ausheilen und weiterhin Schmerzen im Sprunggelenk sowie Bewegungs- und Belastungseinschränkungen zur Folge haben wird, ist ein Schmerzensgeld von insgesamt 30.000,00 € gerechtfertigt.  

Zur Bemessung des Schmerzensgeldes können frühere obergerichtliche Entscheidungen mit annährend vergleichbaren Gesundheitsbeeinträchtigungen unter Beachtung des Inflationsausgleiches berücksichtigt werden.

2. Kein versicherter Unfall bei Platzen eines Reifens (Kaskoversicherung),

OLG Dresden, Beschl. V. 11.06.2025 – 4 U 88/25

Für einen Unfall im Sinne der AKB 2015 ist eine Einwirkung von außen erforderlich. Der Gegenstand, von dem die auf das Fahrzeug wirkende mechanische Gewalt ausgeht, darf nicht Teil des Fahrzeugs sein.

Platz ein schon vor Fahrtantritt bestehender Reifen bei hoher Geschwindigkeit ohne Einwirkung von außen, liegt daher kein versichertes Unfallereignis vor.

Der in den AKB enthaltene Ausschluss des Versicherungsschutzes für beschädigte und zerstörte Reifen ist nicht wegen Intransparenz unwirksam.

3. Voraussetzungen eines Rückstau-, Hagel- oder Leitungswasserschadens,

LG Karlsruhe, Urt. v. 13.05.2025 – 8 O 349/21

Voraussetzungen eines versicherten Rückstaus ist, dass erhebliche Mengen von Niederschlagswasser in die Abwasserleitungen gelangt und von dort nicht mehr ordnungsgemäß abgeführt werden kann.

Ein versicherter Hagelschaden liegt nicht vor, wenn Hagelkörner einen Pfropfen in einem Regenfallrohr bilden, der zu einem Wasseraustritt im Gebäude führt.

Ein versicherter Rohrbruchschaden liegt nicht vor, wenn sich aufgrund des Wasserdrucks nach einer Pfropfenbildung Regenfallrohrteile auseinanderschieben.

4. Rotlichtverstoß nach Überfahren der Haltelinie bei Grün,

BayObLG, Beschl. V. 07.07.2025 – 201 ObOWi 407/25

Wer bei Grünlicht die Haltelinie überfährt, jedoch noch vor der Kreuzung zum Halten kommt, kann nach Umschalten der Lichtzeichenanlage auf Rotlicht auch bei deren fehlender Erkennbarkeit einen vorwerfbaren Rotlichtverstoß nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO durch Einfahren in die Kreuzung begehen, wenn er mit deren Umschalten rechnen muss.

Zu der Frage, ob sich ein Betroffener noch vor dem Kreuzungsbereich oder schon in ihm befand, hat der Tatrichter aussagekräftige Feststellungen zu den örtlichen Gegebenheiten zu treffen.

§ 3 Notariat

1. Kostentragungspflicht für Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten umfasst im Zweifel die Beseitigung anfänglicher Mängel,

BGH, Urt. v. 23.05.2025 – V ZR 36/24

Eine Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung, wonach einzelne Wohnungseigentümer die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung von bestimmten Teilen des Gemeinschaftseigentums im räumlichen Bereich ihres Sondereigentums (hier: Fenster) zu tragen haben, umfasst im Zweifel die Kosten für die Beseitigung anfänglicher Mängel.

2. Genehmigungspflicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz bei Erbteilskaufverträgen,

BGH, Beschluss v. 09.05.2025 – BLw 2/24

Veräußerungen von Erbanteilen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrdsVG sind, auch wenn der Nachlass nicht aus einem Betrieb, sondern aus landwirtschaftlichen Grundstücken besteht, dann genehmigungspflichtig, wenn die Form der Erbanteilsübertragung allein deswegen gewählt wurde, um die Genehmigungspflicht einer von den Vertragsparteien bezweckten Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke zu umgehen.

Die Veräußerung von Erbanteilen kann nur dann als genehmigungspflichtiges Umgehungsgeschäft anzusehen sein, wenn sämtliche Erbanteile gleichzeitig oder nacheinander an denselben Erwerber veräußert werden. Wird nur einer von mehreren Erbanteilen verkauft, ist nicht schon deshalb von einem Umgehungsgeschäft auszugehen, weil der Erwerber die Absicht hat, sukzessive auch die weiteren Erbanteile zu erwerben.  

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Niehaus

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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